Immobilienverrentung Auszahlung

Welche Summe kann ich erwarten?

Neugierig was möglich ist?

Um Ihre Auszahlungshöhe bestimmen zu können wird im ersten Schritt Ihre Immobilie besichtigt.
Alle relevanten Eckpunkte werden dabei mit einbezogen, damit ein Gutachten und schlussendlich der Marktwert Ihrer Immobilie bestimmt werden kann. Diese Kennzahl ist Maßgebend für die Angebotserstellung. Kombiniert mit verschiedenen Faktoren wie beispielsweise Ihrem Alter ermitteln wir schließlich die Auszahlungshöhe für Ihre Immobilienrente.
Damit Sie ein Gefühl für die zu erwartende Geldsumme bekommen, erhalten Sie gerne auch eine erste Einschätzung vorab. 

Gut zu wissen:
Für die erfolgreiche Verrentung Ihrer Immobilie ist es nicht nötig, dass diese vollständig abbezahlt ist.
Die verbleibende Hypothek auf Ihrer Immobilie wird mit der Verrentung beglichen und Sie starten Schulden- und vor allem Sorgenfrei in die Zukunft. 

Zwei Optionen für Ihre Auszahlung:
Sie können grundsätzlich zwischen zwei Optionen wählen, wie Sie Ihre Auszahlung erhalten möchten:

Option 1: Sie erhalten sofort den ganzen Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Option 2: Sie erhalten monatlich einen fixen Betrag bis an Ihr Lebensende.

Bei der Entscheidung welche Option für Sie die beste ist, werden Sie umfassend Beraten und Unterstützt – falls Sie das wünschen.

Beispielberechnung

FÜr Ihre IMmobilienrente

Kerndaten:

Ehepaar, beide Anfang 70

Immobilienwert:

600.000 €, keine Hypothek

Auszahlungshöhe:

435.000€ Sofortauszahlung
Inklusive Lebenslangem Nießbrauchrecht.

Woher kommt die Differenz?

Möglicherweise fragen Sie sich jetzt woher die Differenz zum Marktwert kommt.
Das ist ganz einfach erklärt: Sie verkaufen Ihre Immobilie ja nicht vollständig und müssen dann ausziehen, sondern erwerben ein Lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht ( Nießbrauchrecht) im Rahmen der Immobilienverrentung. 
Das bedeutet, dass Sie auch nach der Verrentung weiterhin Herr/in Ihres Eigentums bleiben und dies nach Ihren Wünschen bis an Ihr Lebensende nutzen können. Das bedeutet auch – falls Sie beispielsweise zukünftig einen Teil der Immobilie vermieten – dass Sie nach wie vor Mieteinahmen erzielen und diese Einnahmen Ihnen zufließen. 
Die Differenz errechnet sich hauptsächlich aus dem Gegenwert der sich durch Ihr Recht ergibt Ihre Immobilie weiterhin zu bewohnen.